Mindestlohn

Der Pflegemindestlohn ist in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht worden und übersteigt den Mindestlohn, der in anderen Branchen bezahlt wird. Dennoch besteht Luft nach oben.

Pflegekräfte sind knapp, und das bei einer ständig wachsenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen. Um Arbeitsplätze in der Pflege attraktiver zu machen, die oftmals mit hohen Belastungen, körperlichem Einsatz und unangenehmen Arbeitszeiten verbunden sind, bedarf es geeigneter Anreize. Ein solcher Anreiz ist sicherlich die Bezahlung.

 

Der Pflegemindestlohn liegt höher als der Mindestlohn in anderen Branchen

Nicht ohne Grund gibt es den Pflegemindestlohn. Dieser liegt derzeit bei 10,55 Euro in den alten und 10,05 Euro in den neuen Bundesländern. Weitere Anhebungen folgen bis zum Jahr 2020. Dann soll der Pflegemindestlohn bei 11,35 Euro in den alten und bei 10,85 Euro in den neuen Bundesländern liegen.

Damit übersteigt der Pflegemindestlohn den ansonsten geltenden gesetzlichen Mindestlohn: Dieser beträgt zurzeit 8,84 Euro. Im nächsten Jahr soll er auf 9,19 Euro steigen.

 

Der Pflegemindestlohn gilt nicht überall

Der Pflegemindestlohn gilt für Beschäftigte von Pflegebetrieben und auch für Arbeitskräfte, die von ausländischen Unternehmen entsandt werden.
Nicht anwendbar ist der Pflegemindestlohn dagegen auf private Haushalte. Wenn also eine Pflegekraft direkt von einer Privatperson beschäftigt wird, so kommt der Pflegemindestlohn hier nicht zur Anwendung. Der allgemeine Mindestlohn muss aber beachtet werden.

 

Warum ein Pflegemindestlohn sinnvoll ist

Die Pflegebranche steht vor besonderen Herausforderungen. Die Ansprüche an eine hochwertige Pflege steigen, während gleichzeitig die Zahl pflegebedürftiger Menschen wächst, ohne dass es zu einem dazu passenden Anstieg beim Pflegepersonal kommen würde.

Um Jobs in der Pflegebranche für mehr Menschen attraktiv zu machen, müssen entsprechende Anreize geschaffen werden. Dazu gehört neben einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen auch die Bezahlung in Form eines angemessenen Mindestlohns.

 

Finanzielle Herausforderung

In der Pflegebranche schlagen die Lohn- und Lohnnebenkosten besonders zu Buche. Sie machen derzeit etwa 70 Prozent der Gesamtkosten aus.
Hinzu kommt der hohe Bürokratieaufwand, der sich kostensteigernd auswirkt. Laut Zahlen des statistischen Bundesamts wendete eine Pflegekraft im Jahr 2012 im Bereich der vollstationären Pflege durchschnittlich 15,8 Minuten pro Patient und Tag für die Dokumentation ihrer Tätigkeiten auf. In der ambulanten Pflege waren es immerhin noch 10,4 Minuten.

Um die steigenden Kosten in den Griff zu bekommen, ist eine Reduktion des Bürokratieaufwands zwingend erforderlich.

Insgesamt ist hier vor allem die Politik gefordert. Erste Ansätze sind hier zumindest erkennbar: So gibt es Pläne, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Pflege weiter zu verbessern. Zur Finanzierung wird vermutlich der Beitrag zur Pflegeversicherung im kommenden Jahr um 0,3 Prozentpunkte steigen. Erwogen werden auch steuerliche Zuschüsse zur Pflege.

 

Fazit

Der Pflegemindestlohn ist ein guter Ansatz, um Jobs in der Pflege attraktiver zu machen – auch wenn er nicht in allen Bereichen greift. Die für die kommenden Jahre geplanten Erhöhungen des Pflegemindestlohns werden sicherlich entsprechend positive Auswirkungen haben. Um die dadurch steigenden finanziellen Belastungen der Unternehmen zu reduzieren, sollte jedoch eine Verringerung des Bürokratieaufwands für Pflegekräfte angestrebt werden.