Copilot

Menschen, die sich um die Pflege von Angehörigen kümmern, könnten zukünftig Unterstützung erhalten: Ein sogenannter Pflege-Ko-Pilot soll den Pflegenden in der Anfangsphase beratend zur Seite stehen.

Die Pflege eines Angehörigen ist eine wirkliche Herausforderung, welche schnell zur Überforderung werden kann. Neben der schweren körperlichen Arbeit kommen psychische Belastung, Stress und nicht zuletzt die Beschäftigung mit den nötigen Formalitäten.
Milderung verschaffen könnte ein sogenannter Pflege-Ko-Pilot, wie ihn jetzt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, vorgeschlagen hat. Der Pflege-Ko-Pilot soll im häuslichen Umfeld beratend zur Seite stehen, wenn eine Person die Pflege eines Angehörigen neu übernommen hat. Eine solche Beratung soll auch angeboten werden, wenn sich eine bereits bestehende Pflegesituation ändert. Der Pflege-Ko-Pilot kann auch auf mögliche Konflikte vorbereiten und aufzeigen, welche Hilfsangebote in Anspruch genommen werden können.

Weil eine Pflegesituation häufig spontan und überraschend eintritt, bleibt oftmals nicht die Zeit für die notwendige Vorbereitung, so dass Hilfe bei der Einarbeitung umso wichtiger ist. Die Aufgabe des Pflege-Ko-Piloten kann verglichen werden mit der einer Hebamme: Sie bereitet die Eltern auf die Tätigkeiten vor, die sich im Zusammenhang mit ihrem Nachwuchs ergeben.

Angesichts von 900.000 neuen Pflegefällen pro Jahr sowie der Anzahl von aktuell 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen wird der Bedarf nach einer Unterstützung deutlich, wie sie ein Pflege-Ko-Pilot leisten könnte. Insbesondere ist die Tatsache alarmierend, dass 185.000 pflegende Angehörige erwägen, demnächst aufzugeben. Dabei ist die Pflege zu Hause und im gewohnten Umfeld für die Pflegebedürftigen oftmals wesentlich angenehmer als die Unterbringung in einem Heim.

Westerfellhaus befürwortet den Pflege-Ko-Piloten als Ergänzung zum neuen Pflegekräfte-Stärkungsgesetz. Dieses sieht einige Erleichterungen vor wie zum Beispiel die Möglichkeit für pflegende Angehörige, im Falle einer notwendigen Reha die pflegebedürftige Person mitzunehmen, damit sie in derselben Einrichtung betreut werden kann.

 

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