Taxi

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen könnten schon bald von einigen Verbesserungen profitieren, die derzeit in einem Gesetz zur Beratung vorliegen.

Die Situation in der Pflege ist angespannt. Das betrifft nicht nur die Pflegebedürftigen und die Pflegekräfte, sondern auch deren Angehörige.

Während im Hinblick auf Pflegekräfte bereits einige Verbesserungen auf den Weg gebracht wurden, so zum Beispiel der Pflegeschlüssel, der eine Mindestpersonalausstattung auf bestimmten Stationen vorsieht, ein steigender Pflegemindestlohn sowie Maßnahmen, um mehr Menschen für Pflegeberufe zu interessieren, könnten nun auch bald Pflegebedürftige und deren Angehörige von direkten Erleichterungen profitieren.

Diese sind in einem derzeit diskutierten Gesetz enthalten, welches Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg bringen möchte. Darin befinden sich zahlreiche kleinere Anpassungen, welche den Betroffenen viel Aufwand ersparen können.

Beispiel Taxifahrten: Zukünftig soll es nicht mehr notwendig sein, vor dem Antritt einer Taxifahrt zum Arzt die Einwilligung der Krankenkasse einzuholen. Damit können auch einmal spontane Fahrten erfolgen, ohne sich sorgen zu müssen, dass man auf den Kosten sitzenbleibt. Voraussetzung zur Nutzung dieser Möglichkeit ist, dass eine der folgenden Bedingungen bekannt ist:

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, BI oder H, Pflegegrad 5, 4 und 3 mit zusätzlich eingeschränkter Mobilität. Auch wenn man bis zum Jahr 2016 der alten Pflegestufe 2 zugeordnet war und ab 2017 mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft ist, besteht diese Möglichkeit.

Wenn Angehörige einer pflegebedürftigen Person in eine Reha-Klinik müssen, soll es zukünftig möglich sein, diese Person mitzunehmen, damit sie in derselben Einrichtung betreut werden kann.
Hinzukommt, dass pflegende Angehörige auch dann eine stationäre Reha in Anspruch nehmen können, wenn aus rein medizinischen Gründen eine ambulante Reha genügen würde.

Somit werden ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen entlastet, die einen anderen Menschen pflegen.

Wenn alles klappt, kann das neue Gesetz bereits im Januar 2019 in Kraft treten. Die Zeichen dafür stehen gut, denn auch von Seiten der SPD zeichnet sich Zustimmung ab. SPD-Fraktionsvizevorsitzender Karl Lauterbach sprach in Verbindung mit dem Gesetz von einem wichtigen Signal.

Aus Sicht der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen wären die Entlastungen zu begrüßen.