Unterhalt

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten für die Pflege nicht selbst tragen können, ist es möglich, dass die Kinder einspringen müssen. Das hängt aber von den Einkommensverhältnissen der Kinder ab.

Die Kosten für die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sind hoch. Mehr als 3.000 Euro pro Monat sind keine Seltenheit. Viele Menschen, die pflegebedürftig werden, sind nicht im Besitz eines ausreichenden Vermögens und verfügen nicht über die nötigen Einkünfte, um diese Kosten zu tragen.

In solchen Fällen kann es geschehen, dass die Kinder finanziell einspringen müssen und von den Sozialhilfeträgern herangezogen werden.
Zunächst muss aber die Bedürftigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils festgestellt werden. Dabei gilt allerdings, dass es durch den Elternunterhalt zu keiner spürbaren und dauerhaften Senkung des Lebensstandards der Kinder kommen darf. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2010 entschieden.

Dabei ist auch zu beachten, dass vorrangige Unterhaltspflichten gegenüber den eigenen Kindern oder dem (Ex-)Partner bestehen können.
Laut BGH muss vom Familieneinkommen zunächst der Familienselbstbehalt abgezogen werden. Davon wird zusätzlich die Haushaltsersparnis abgezogen. Die Hälfte des sich daraus ergebenden Betrags steht zuzüglich des Familienselbstbehalts für den Familienunterhalt zur Verfügung. Die Differenz zwischen dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und seinem Beitrag zum Familienunterhalt kann für den Elternunterhalt eingesetzt werden.

Das bedeutet, dass sich sowohl die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen als auch das gesamte Familieneinkommen auf die Höhe des zu leistenden Elternunterhalts auswirken.

Zu berücksichtigen ist, dass der Unterhaltspflichtige fünf Prozent seines Bruttoeinkommens zur Altersvorsorge sparen kann. Wenn Teile des Einkommens über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung liegen, dürfen davon 20 Prozent für die Altersvorsorge verwendet werden. Selbständige dürfen 25 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge nutzen.

Anzurechnen sind außerdem weitere Faktoren wie zu zahlende Kreditraten für das Eigenheim sowie weitere Verbindlichkeiten, Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung und berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrtkosten.

Im Zweifelsfall ist zu empfehlen, im konkreten Fall fachliche Unterstützung durch einen Experten heranzuziehen. Ansonsten besteht die Gefahr, durch fehlerhafte Berechnung zu viel zu bezahlen. Auch kommt es häufig vor, dass das Sozialamt nur pauschale Abzüge vornimmt. Hier besteht also einiges an Spielraum.

 

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