Der Pflegefall eines Angehörigen kann ganz plötzlich entstehen. Menschen in einer solchen Situation sind oftmals nicht darauf vorbereitet. Tritt ein solcher Fall ein, heißt es kühlen Kopf bewahren. Gut ist es, wenn man weiß, an wen man sich in solchen Fällen wenden kann.

Es kann viele Gründe für das Eintreten eines akuten Pflegefalls geben: zum Beispiel die Krankheit eines Angehörigen, einen Unfall oder einen Schlaganfall. Ab diesem Moment ist das Leben nicht mehr so, wie es vorher war. Menschen, deren Angehöriger oder Angehörige plötzlich zum Pflegefall wird, sehen sich mit vielen Problemen konfrontiert. Abgesehen von der Sorge um den betroffenen Menschen muss auch die Frage beantwortet werden, wie es weitergehen kann.

Dabei steht die Pflege des Angehörigen im Zentrum: Wie lässt sich die Pflege kurzfristig organisieren, wer ist zu verständigen, wer kann unterstützen?

Für den akuten Fall bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Beratungshotline 030/20179131 an.

Es kann jedoch nicht schaden, sich beizeiten auf einen möglichen Pflegefall vorzubereiten, um dann in einer entsprechenden Situation nicht völlig hilflos zu sein.

 

Pflegeberatung

Jeder Pflegeversicherte hat Anspruch auf eine umfassende und kostenlose Pflegeberatung. Diese wird entweder durch die jeweilige Pflegekasse oder, bei privat Versicherten, durch die Pflegeversicherung geleistet.

Auch Angehörige können sich im Fall der Zustimmung durch die pflegebedürftige Person beraten lassen.
Eine solche Beratung ist dringend zu empfehlen, denn auf diese Weise erfahren Sie, welche Leistungen der pflegebedürftigen Person und Ihnen als Angehörigem oder Angehöriger zustehen.

Insbesondere wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen möchten, sollten Sie sich vorab beraten lassen, um dann die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

Sprechen Sie also am besten die zuständige Pflegekasse oder Pflegeversicherung an und bitten Sie diese um ein Beratungsgespräch.

 

Angespannte Pflegesituation in Deutschland

Wer unmittelbar mit einer Pflegesituation konfrontiert wird, kann unter Umständen die Auswirkungen des Pflegekräftemangels zu spüren bekommen. Engpässe gibt es sowohl in der ambulanten Pflege als auch in Pflegeheimen. Das liegt vor allem daran, dass es zu wenige Fachkräfte auf dem Markt gibt. Dazu kommt eine steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen, was durch die steigende Lebenserwartung und damit eine sich verändernde Demographie mit einem steigenden Altersdurchschnitt der Bevölkerung bedingt ist.

Zwar ist die Bundesregierung bemüht, hier Abhilfe zu schaffen, doch wird es wohl noch einige Jahre dauern, bis sich die Situation spürbar bessert.

Weil diese Situation zu einer Einschränkung der Pflegealternativen führen kann, insbesondere bei akuten Pflegefällen, sollte man sich bereits frühzeitig mit allen verfügbaren Alternativen beschäftigen. Dazu gehören insbesondere:

• Die Unterbringung in einem Pflegeheim

• Die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste

• Die Pflege durch Angehörige zu Hause

• Die Pflege rund um die Uhr zu Hause durch ausländische Pflegekräfte

 

Selbst pflegen – Sie sind nicht allein

Viele Menschen entscheiden sich dafür, die Pflege ihres Angehörigen selbst zu übernehmen. Dabei können sie verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen wie zum Beispiel die Übernahme bestimmter Tätigkeiten durch einen ambulanten Pflegedienst.

Die gute Nachricht lautet: Sie müssen nicht alle Kosten selbst tragen, die im Pflegefall Ihres Angehörigen auf Sie zukommen.

Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Erstattungsleistungen. Daher ist es im akuten Fall wichtig und notwendig, zeitnah einen Pflegegrad feststellen zu lassen. Dazu wenden Sie sich am besten an die zuständige Pflegekasse oder Pflegeversicherung, die das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmt.

Doch nicht nur die Pflegekassen und Pflegeversicherungen unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Es gibt eine Vielzahl weiterer Unterstützungsleistungen:

• Zuschüsse zum barrierearmen Umbau oder Neubau

• Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau nach einem Berufsunfall

• Zuschüsse zum altengerechten Wohnen von der KfW-Bank

• Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

• Zuschüsse zu den Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit

• Zuschüsse für einen Treppenlift

• Steuer: Pflegepauschbetrag

• Steuer: Pflegefreibetrag

• Steuer: Absetzbarkeit von Medikamenten und Krankheitskosten

• Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige

• Sozialversicherung für pflegende Angehörige

• Pflegezeit und Familienzeit

• Zuschüsse zu Beerdingungskosten

 

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Wenn eine akute Pflegesituation eintritt, hat ein Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu zehn Tage seiner Tätigkeit fernzubleiben. In diesem Zeitraum hat er die Möglichkeit, die Pflege für den Angehörigen oder die Angehörige zu organisieren. Mehrere Angehörige können diese zehn Tage untereinander aufteilen. Sie erhalten dann ein Pflegeunterstützungsgeld.

Voraussetzung ist, dass die Pflegesituation plötzlich, unerwartet und unvermittelt auftritt. Es ist also nicht möglich, diese Regelung bei einer bereits länger bestehenden Pflegebedürftigkeit in Anspruch zu nehmen. Es ist insofern davon auszugehen, dass eine entsprechende Situation in der Regel nur einmal pro Angehörigem auftreten wird. Sollte dies aber in Ausnahmefällen doch geschehen, so kann bei einer mehrmaligen akuten Pflegesituation desselben Angehörigen die kurzzeitige Arbeitsverhinderung mehrfach zur Anwendung kommen.

Weitere Voraussetzungen sind:

• Es muss sich um nahe Angehörige wie Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder handeln

• Es muss davon ausgegangen werden können, dass Pflegegrad 1 bis 5 zuerkannt wird

• Der Arbeitgeber muss unverzüglich über die Verhinderung der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer informiert werden.

Der Arbeitgeber kann darüber hinaus eine ärztliche Bescheinigung der Pflegebedürftigkeit des Angehörigen verlangen.

Sollte dem Arbeitnehmer kein Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung durch den Arbeitgeber zustehen, so hat er oder sie die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse oder bei der Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen zu stellen. Dazu wird eine entsprechende ärztliche Bescheinigung benötigt.

All dies sollten Sie zeitnah erledigen, damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.

 

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist ein Sonderfall. Sie ist im Grunde nicht bei einer akuten Pflegesituation anzuwenden, sondern tritt dann ein, wenn ein Pflegebedürftiger von einem Angehörigen gepflegt wird und dieser oder diese kurzfristig ausfällt. Insofern handelt es sich also durchaus auch um eine akute Situation, wobei in diesem Fall die pflegende Person betroffen ist.
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht dann, wenn bereits im Vorfeld der Situation für mindestens sechs Monate Pflege durch eine Privatperson geleistet wurde. Diese darf auch in Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst erfolgt sein.

Die Pflegebedürftige Person muss mindestens mit Pflegegrad 2 eingestuft sein.

Zur Wahl stehen die Unterbringung in einer von der Pflegekasse anerkannten Pflegeeinrichtung oder die Betreuung durch einen ambulanten Dienst. Es ist auch möglich, die Pflege im betreffenden Zeitraum durch Freunde, Bekannte oder Verwandte durchführen zu lassen.

Bis zu 42 Tagen im Jahr kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, wobei die Erstattungshöchstgrenze pro Jahr bei 1612 Euro liegt.

 

Pflege zu Hause mit ausländischer Pflegekraft als Alternative

Häufig haben Pflegebedürftige den Wunsch, im eigenen Zuhause zu bleiben und dort weiter zu leben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies zu erreichen. Neben den ambulanten Pflegediensten wird die Betreuung zu Hause durch polnische Pflegekräfte immer beliebter. Diese Variante der Pflege bietet viele Vorteile:

• Die Kosten sind meist niedriger als beispielsweise bei der Unterbringung in einem Pflegeheim

• Die pflegebedürftige Person kann in ihrem gewohnten Umfeld bleiben

• Es bildet sich ein vertrauensvolles, oftmals familiäres Verhältnis zwischen Pflegebedürftigem und der Pflegekraft

• Es gibt eine deutliche Entlastung der Angehörigen, weil sich die Pflegekraft rund um die Uhr in der Nähe der pflegebedürftigen Person befindet.

Auch wenn es einmal schnell gehen muss und Sie vom einem akuten Pflegefall betroffen sein sollten, ist die Pflege zu Hause eine Alternative. Wir stehen Ihnen im Falle eines Falles zur Verfügung, beantworten Ihre Fragen und kümmern uns um eine Pflegekraft für Sie.

Sie können uns gerne auch schon jetzt kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

 

Vorgehen beim plötzlichen Pflegefall: die Checkliste

Sollte ein akuter Pflegefall eintreten, ist es hilfreich, sich an einem festen Vorgehensmodell zu orientieren. Dieses hilft Ihnen dabei, nichts Wichtiges zu vergessen alle Ihnen zustehenden Rechte und Unterstützungsleistungen wahrzunehmen Nachfolgend sind die Schritte aufgeführt, die Sie beachten sollten:

1. Pflegeberatung in Anspruch nehmen: Kontaktieren Sie Ihre Pflegeversicherung oder Pflegekasse und lassen Sie sich beraten, welche Möglichkeiten bestehen.

2. Prüfen Sie, ob Sie über alle Unterlagen verfügen, um alles Nötige für die pflegebedürftige Person zu veranlassen: Sind Sie im Besitz einer Vorsorge- oder Generalvollmacht? Gibt es eine Patientenverfügung und / oder eine Betreuungsverfügung? Weitere Vollmachten und Verfügungen, die Sie eventuell benötigen könnten, sind:

a. Gesundheitsvollmacht

b. Sorgerechtsverfügung

c. Postvollmacht

d. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

e. Pflegeverfügung

f. Trauerverfügung

g. Organverfügung

3. Diese Unterlagen sollten Sie bei allen Terminen rund um die Pflege bei sich tragen.

4. Informieren Sie ggf. Ihren Arbeitgeber über die Situation und beantragen Sie bei Bedarf eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung. So gewinnen Sie bis zu zehn Tage Zeit für die weiteren Schritte.

5. Beantragen Sie einen Pflegegrad für Ihren Angehörigen. Auch hier hilft Ihnen die zuständige Pflegekasse oder Pflegeversicherung weiter. Ein Pflegegrad ist wichtig, um bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

6. Überlegen Sie, welche Pflegeform für Sie und Ihren Angehörigen am besten passt. Je nach Lebensumständen kann die Pflege zu Hause die beste Variante sein, während sich in anderen Fällen ein Platz in einem Pflegeheim anbietet. Beachten Sie dabei verschiedene Umstände wie zum Beispiel die häusliche Situation der pflegebedürftigen Person. Auch die Kosten spielen dabei eine wichtige Rolle. So kann ein Platz in einem Pflegeheim mit 4.000 Euro und mehr monatlich zu Buche schlagen.

7. Nehmen Sie Kontakt mit dem gewünschten Pflegedienst, dem Pflegeheim oder einer Agentur für ausländische Pflegekräfte auf.

8. Falls Sie selbst einen Teil oder die komplette Pflege übernehmen möchten: Suchen Sie nach einem Pflegekurs oder lassen Sie sich von einem ambulanten Pflegedienst schulen.

9. Klären Sie nach dieser Entscheidung die weiteren Details: Welche Unterstützungsleistungen werden Sie in Anspruch nehmen, wie beziehen Sie die Familienmitglieder ein und wie können Sie sich selbst einbringen

Fazit

Eine akute und plötzliche Pflegesituation kann im Grunde jeden treffen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig gedanklich mit einer solchen Situation auseinanderzusetzen und sich über die möglichen Alternativen zu informieren.

Wenn es schnell gehen muss, kann die Auswahl an Pflegealternativen begrenzt sein. Neben der Unterbringung in einem Pflegeheim sind die Beauftragung eines Pflegedienstes, die Pflege durch Angehörige und die Pflege zu Hause rund um die Uhr durch ausländische Pflegekräfte möglich.
Sie haben in allen Fällen Anspruch auf Beratung sowie auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Diese sollten Sie kennen, bevor Sie sich für eine Form der Pflege entscheiden.