Tarifverhandlungen

Die Verdienstmöglichkeiten für Pflegekräfte sind nach wie vor engen Grenzen unterzogen – bei gleichzeitig teils harten und schwierigen Arbeitsbedingungen. Zudem fehlt es immer mehr an Personal. Eine Lösung könnte ein einheitlicher Tarifvertrag schaffen, der auch Pflegekräfte einbezieht.

Ein Tarifvertrag für die gesamte ambulante und stationäre Pflege – das fordert die Gewerkschaft Verdi. Um dies zu erreichen, soll es Verhandlungen sowohl mit weltlichen Wohlfahrtsunternehmen wie der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als auch mit kirchlichen Einrichtungen wie Caritas und Diakonie geben.

In einer entsprechenden Kommission sollen sowohl Beschäftigte aus der Pflegebranche als auch Vertreter von weltlichen, kirchlichen sowie privaten Pflegeorganisationen Möglichkeiten ausloten, wie eine entsprechende Lösung aussehen könnte.

Sollte die Kommission einen Vertrag ausarbeiten, muss dieser nach Wunsch des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) für alle Beteiligten gelten – also auch für kommerzielle Anbieter. Die Verbesserung der Bezahlung für Pflegekräfte ist Bestandteil der Vereinbarungen der großen Koalition zwischen CDU, CSU und SPD.

Selbst aus der Union gibt es für das Thema flächendeckende Tarifverträge Rückendeckung: Schon im Mai dieses Jahres hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) entsprechend geäußert und mitgeteilt, sich dazu mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil abzustimmen.

Angesichts knapp 36.000 unbesetzter Stellen im Bereich der Alten- und Krankenpflege besteht dringender Handlungsbedarf. Dies umso mehr, als mit Beginn des kommenden Jahres Höchstgrenzen für die pro Pflegekraft betreuten Patienten gelten. Betroffen sind die Bereiche Intensivmedizin, Kardiologie, Geriatrie sowie die Unfallchirurgie.

Die tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte war bisher als zu teuer abgelehnt worden, weil die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet sind, Leistungen „wirtschaftlich und preisgünstig“ einzukaufen. Damit sollen möglichst stabile Beiträge erzielt werden.

Um dieses Argument zu entkräften, könnte im Sozialgesetzbuch festgeschrieben werden, dass Tariflöhne nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen.

Von den Pflegediensten wird ab Januar 2019 der Nachweis verlangt, dass sie ihre Beschäftigten auch tatsächlich entsprechend bezahlen. Dies ist im sogenannten „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ geregelt.