Pflegebeitrag

Zum 1. Januar dieses Jahres sind einige wichtige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die sich auf die Pflege beziehen. Die Änderungen betreffen vor allem die zu leistenden Beiträge zur Pflegeversicherung sowie auf die Ausstattung der Pflegeeinrichtungen mit Personal.

Zunächst einmal die für viele weniger schöne Nachricht: Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind mit Beginn dieses Jahres leicht gestiegen. Eltern zahlen jetzt 3,05 Prozent ihres Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen sind es 3,3 Prozent. Das entspricht einem Anstieg von jeweils 0,5 Prozentpunkten. Die Mehreinnahmen sollen vor allem bereits erfolgte Ausweitungen der Leistungen finanzieren. So ist die Zahl der Pflegebedürftigen durch die Anpassung der Kriterien angestiegen, und zwar um etwa 19 Prozent zwischen 2015 und 2017.

Entlastung gibt es dagegen bei den Krankenkassenbeiträgen: Erstens werden diese nun wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleistet, und zweitens wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,0 auf 0,9 Prozent reduziert.

Besserung ist auch in Sicht, was die Ausstattung von Krankenhäusern mit Pflegepersonal angeht. In bestimmten Abteilungen gelten jetzt Personaluntergrenzen. Betroffen sind die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Unfallmedizin sowie die Kardiologie und die Unfallchirurgie.

Außerdem soll für 13.000 zusätzliche Stellen für die Krankenpflege in Alten- und Pflegeheimen gesorgt werden. Die dafür entstehenden Kosten sind von den Krankenkassen zu tragen. Das gilt auch für gestiegene Kosten durch höhere Tarifabschlüsse. Krankenkassen müssen zudem für häusliche Pflegedienste Tariflöhne akzeptieren.

Für zusätzliche Ausbildungsplätze in der Pflege könnte eine neue Regelung sorgen, die vorsieht, dass das erste Ausbildungsjahr für Kinderkrankenpfleger, Krankenpfleger sowie in der Krankenpflegehilfe ebenfalls von den Krankenkassen übernommen wird.

Es bleibt abzuwarten, ob die durch die Maßnahmen zu erwartenden Mehrkosten zu finanziellen Engpässen bei den Krankenkassen führen werden. Zumindest derzeit sind die Krankenkassen jedoch noch mit einem ausreichenden Finanzpolster ausgestattet.

 

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