Im kommenden Jahr werden Mindestgrenzen für die Personalausstattung in bestimmten Klinikbereichen gelten. Je nach Station sowie je nach Tageszeit darf pro Pflegekraft nur noch eine bestimmte Anzahl von Patienten betreut werden.

Die Ausstattung vieler Kliniken mit Pflegepersonal ist alles andere als ausreichend. Die Folge: Immer mehr Patienten müssen pro Pflegekraft betreut werden. Das führt zu einer Überlastung des Personals und zu einer unzureichenden Versorgung der Patienten.

Die letzte Bundesregierung hatte beschlossen, ab 2019 den jährlichen Pflegezuschlag für Kliniken zu erhöhen, und zwar von insgesamt 500 Millionen auf 830 Millionen Euro. Damit verbunden ist das Ziel, die Personalstärke in der Stationspflege zu erhöhen. Denn während es bei den ärztlichen Stellen in den vergangenen Jahren einen Zuwachs gegeben hatte, ging die Zahl der Pflegestellen zurück, was die Folge hat, das immer mehr Patienten von immer weniger Pflegern betreut werden müssen.

Kliniken, die mehr Personal einstellen, sollen vom erhöhten Pflegezuschlag profitieren. Dagegen wird es bei zu wenig Personal Sanktionen geben.
Die Bundesregierung hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie den Spitzenverband der Krankenkassen angewiesen, bis Ende Juli dieses Jahres eine Regelung für die Mindestausstattung von besonders pflegeintensiven Klinikstationen zu vereinbaren. Doch die sogenannte Selbstverwaltung kam zu keinem Ergebnis.

Die Folge: Das Bundesministerium für Gesundheit setzte Untergrenzen per Rechtsverordnung fest. Diese gelten ab dem 1. Januar 2019, und zwar ohne, dass sie noch vom Kabinett, dem Bundestag oder dem Bundesrat bestätigt werden müsste.

Betroffen sind die folgenden, besonders pflegeintensiven Bereiche Intensivmedizin, Gerontologie, Kardiologie sowie Unfallchirurgie.

Je nach Tag- oder Nachtschicht, Werktag oder Wochenende bzw. Feiertag sowie je nach Stationsart gelten fortan Höchstgrenzen der pro Pflegekraft zu betreuenden Patienten.

So dürfen zum Beispiel in der Intensivmedizin pro Pflegekraft an einem Werktag (tagsüber) maximal zwei Patienten betreut werden, an in der Nacht maximal drei.

In der Unfallchirurgie liegt die Obergrenze bei zehn Patienten tagsüber sowie 20 Patienten nachts.