Tarifverhandlungen

Trotz der Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes liegt die Bezahlung in vielen ambulanten Pflegediensten noch immer weit unter der in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Im bundesweiten Durchschnitt verdient ein Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes 917 Euro weniger als ein Kollege in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim. Der Anreiz, eine Stellung in einem ambulanten Pflegedienst anzutreten, ist damit nach wie vor zu niedrig, und das, obwohl die Nachfrage nach ambulanter Pflege ständig steigt.

Ambulante Pflegedienste haben es damit schwer, offene Stellen zu besetzen. Das liegt auch daran, dass sie von den Krankenkassen zu wenig Geld erhalten. Dies sollte sich eigentlich im Zuge der Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes ändern, das in diesem Jahr in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Krankenkassen mehr Geld für die ambulanten Pflegedienste bereitstellen.

Doch noch immer ist die Bezahlung in ambulanten Pflegediensten teilweise deutlich schlechter als in stationären Einrichtungen: Fünf Euro und mehr auf die Stunde kann dies ausmachen.

Eine Möglichkeit, ambulante Pflegedienste finanziell zu unterstützen, besteht in der Vereinbarung von Tariflöhnen. Doch die Krankenkassen verhandeln lieber mit den einzelnen Anbietern ambulanter Pflege individuelle Verträge und drücken dabei die Preise.

Die Krankenkassen entgegnen entsprechenden Vorwürfen meist, die Pflegedienste würden ihre Leistungen nicht transparent genug darlegen. Daher bekämen sie keine zusätzliche Vergütung.

Sollte sich hier nicht schnell etwas ändern, wird es zu gravierenden Engpässen in der ambulanten Pflegeversorgung kommen. Politik und Krankenkassen müssen dafür sorgen, dass es zu einer angemessenen Bezahlung in der ambulanten Pflege kommt.